Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Führerscheinklasse B Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, plus Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse oder plus Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt.
 
Führerscheinklasse BEKlasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B plus einem Anhänger über der Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse, für den die Klasse B nicht mehr ausreicht.
 
Führerscheinklasse MKlasse M
Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit bis 50 bzw. 45 km/h und höchstens 50 ccm.








 
Führerscheinklasse A1Klasse A1
Motorräder bis 125 ccm und 11 kW.
Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden.
 
Führerscheinklasse A / A unbeschränktKlasse A / A unbeschränkt
Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das nennt man "Direkteinstieg".
 
Prüfbescheinigung MofaMofa (Prüfbescheinigung)
Mit 15 Jahren kann man bereits einen Vorgeschmack auf das Kraftfahrerleben bekommen. Nach Bestehen einer theoretischen Prüfung darf man sich nun auf ein Mofa schwingen und am motorisierten Verkehr teilnehmen.