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Wir bilden in folgenden Klassen aus:
Klasse B |
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Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3.500 kg zulässige
Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz, plus Anhäger mit höchstens 750 kg zulässige
Gesamtmasse oder plus Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse
bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei die gesamte zulässige
Masse des Zugs höchstens 3.500 kg beträgt. |
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Klasse
BE |
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Kraftfahrzeuge der Klasse B plus einem Anhänger über der
Leermasse des ziehenden Kfz oder über 3,5 tonnen Gesamtmasse,
für den die Klasse B nicht mehr ausreicht. |
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Klasse
M |
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Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit bis 50 bzw.
45 km/h und höchstens 50 ccm. |
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Klasse
A1 |
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Motorräder bis 125 ccm und 11 kW.
Maschinen mit mehr als 80 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen
erst ab dem 18. Geburtstag gefahren werden. |
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Klasse
A / A unbeschränkt |
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Motorräder bis 25 kw (34 PS) und einem Verhältnis von
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Wer A unbeschränkt erwerben möchte, ohne vorher zwei Jahre
lang Klasse A zu besitzen, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Das
nennt man "Direkteinstieg". |
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Mofa
(Prüfbescheinigung) |
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Mit 15 Jahren kann man bereits einen Vorgeschmack auf das Kraftfahrerleben
bekommen. Nach Bestehen einer theoretischen Prüfung darf man
sich nun auf ein Mofa schwingen und am motorisierten Verkehr teilnehmen. |
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